Beratung und Vertretung betreffend das Administrativverfahren vor Behörden (Strassenverkehrsamt, Sicherheitsdirektion) und Gerichten (Verwaltungsgericht) im Hinblick auf:

  • Erteilung und Verfall des Führerausweises auf Probe (Verlängerung und Annullierung des Führerausweises)
  • Verwarnung oder Entzug des Führerausweises (leichte, mittelschwere und schwere Widerhandlung aufgrund Geschwindigkeitsübertretung, Fahren in angetrunkenem Zustand (Alkohol), Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss (Drogen) oder Arzneimitteleinfluss (Medikamente), Fahren ohne Fahrzeugausweis, Fahren ohne Führerausweis oder trotz Entzug, pflichtwidriges Verhalten bei Unfall, Wiedererteilung Lernfahr- oder Führerausweis, Nachschulung während Entzugsdauer, etc.)
  • Abklärung der Fahreignung und der Fahrkompetenz oder der fehlenden Fahreignung (periodische Kontrolluntersuchungen, Fahreignungsgutachten, vorsorglicher Führerausweisentzug, ärztlich begleitete Kontrollfahrt, verkehrsmedizinische Untersuchung, Sicherungsentzug, Warnungsentzug, verkehrspsychologischer Leistungstest, Fahreignungsuntersuchung, verkehrsmedizinisches Gutachten, kontrollierte Abstinenz, Totalabstinenz, Lernfahrten)
  • Ausarbeiten von Stellungnahmen im Rahmen des rechtlichen Gehöres sowie Erhebung von Rechtsmitteln gegen Verfügungen (Rekurs an die Sicherheitsdirektion, Beschwerde an das Verwaltungsgericht)
  • Das mit dem Administrativverfahren zusammenhängende Straf- und Rechtsmittelverfahren