Sollten sich in Ihrer Angelegenheit Schnittstellen zum internationalen Privatrecht ergeben, sind wir die richtigen Ansprechpartner. Ein Zusammenhang zum internationalen Privatrecht ergibt sich jeweils, wenn der Sachverhalt, welcher der rechtlichen Streitigkeit zu Grunde liegt, einen Bezug zum Ausland aufweist. In einem solchen Fall kommen die internationalen Bestimmungen und Abkommen zur Anwendung und es muss zunächst geprüft werden, wo überhaupt geklagt werden kann, also in welchem Land und bei welchem Gericht (örtliche und sachliche Zuständigkeit). Zudem ist zu bestimmen, welches Recht auf die Angelegenheit anwendbar ist. Denkbar sind beispielsweise folgende Konstellationen:

  • Leben Sie im Ausland und Ihr (Ex-)Ehepartner in der Schweiz und  möchten Sie sich scheiden lassen? Oder umgekehrt?
  • Möchten Sie ein ausländisches Scheidungsurteil hier in der Schweiz anerkennen, abändern und allenfalls ergänzen lassen?
  • Wohnen Sie im Ausland, Ihre Kinder in der Schweiz und beanspruchen die Kinder Unterhaltsbeiträge von Ihnen?
  • Haben Sie als ausländische Firma oder Privatperson eine Dienstleistung in der Schweiz erbracht und verweigert der Dienstleistungsnehmer die Zahlung?
  • Wohnen Sie im Ausland und schuldet Ihnen jemand in der Schweiz Geld? Möchten Sie in diesem Zusammenhang jemanden betreiben?

Diese Auflistung ist keinesfalls abschliessend oder vollständig. Vielmehr existieren vielfältige Lebenssachverhalte,  bei welchen das Internationale Privatrecht Berücksichtigung findet. Fragen Sie uns - wir unterstützen Sie gerne und kompetent in sämtlichen Angelegenheiten mit Auslandbezug.