Beratung und Vertretung in sämtlichen Bereichen des Migrationsrechts sowohl für Drittstaatangehörige als auch für EU-Bürger (Ausländergesetz sowie Freizügigkeitsabkommen EU-25/EFTA-Staaten und EU-25-Staaten):

  • Vor Behörden und Gerichten betreffend Einreise, Ausreise, Bewilligungspflicht, Meldepflicht und Visumerteilung
  • Vor Behörden und Gerichten betreffend Zulassung zu einem Aufenthalt mit oder ohne Erwerbstätigkeit
  • Vor Behörden und Gerichten betreffend Familiennachzug
  • Vor Behörden und Gerichten betreffend Regelung des Aufenthaltes (Kurzaufenthaltsbewilligungen, Aufenthaltsbewilligungen, Niederlassungsbewilligungen, vorläufig Aufgenommene, Schutzbedürftige, Flüchtlinge, erwerbstätige Asylsuchende)
  • Vor Behörden und Gerichten betreffend Beendigung des Aufenthaltes (Erlöschen und Widerruf der Bewilligungen, Ausweisungen, Ausschaffungsverfahren, Einreiseverbot)
  • Vor Behörden und Gerichten betreffend Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts