Beratung und Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern (Unternehmen und Privatpersonen) in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts sowohl aussergerichtlich als auch vor Gerichten und Behörden:

  • Beratung im Hinblick auf Arbeitsbewilligungen und Aufenthaltsbewilligungen
  • Prüfen und Erstellen von Arbeitsverträgen insbesondere auch in Bezug auf einen bestehenden GAV
  • Beratung betreffend Konkurrenzverbot und Geheimhaltungsverpflichtung
  • Konflikte am Arbeitsplatz während des Arbeitsverhältnisses (sexuelle Belästigung, Mobbing, etc.)
  • Beratung betreffend Ansprüche nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Aufhebungsvertrag, Freistellung, Lohnanspruch, Sperrfristen, Entschädigung wegen Missbräuchlichkeit oder ungerechtfertigter fristloser Kündigung, Bonus, Überstunden, Ferien, etc.)
  • Prüfung und Ausarbeitung von Arbeitszeugnissen
  • Fragen betreffend Arbeitslosenentschädigung